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ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12 |
Volltextveröffentlichung
- hensche.de
Betriebsübergänge, Widerspruchsrecht, Unterrichtung
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
- LAG Thüringen, 27.05.2014 - 7 Sa 398/12
- BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, immer eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG vom 27.11.2008 - 8 AZR 174/07).Insoweit werden Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als Einheit behandelt ( BAG vom 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 ).
- BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10
Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Mit Entscheidung vom 26.05.2011 (8 AZR 18/10) wies das BAG die Revision gegen das abweisende Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichts zurück mit der Begründung, das Unterrichtungsschreiben gebe das Haftungssystem, insbesondere die begrenzte gesamtschuldnerische Nachhaftung gemäß § 613 Abs. 2 BGB, nicht korrekt.Zu Recht hat das Bundesarbeitsgericht in dem schlichten Weiterarbeiten nach einem Betriebsübergang, dem schlichten Weiterarbeiten nach einem weiteren Betriebsübergang, der Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegen den Betriebserwerber und der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich von Einzelheiten abändert eine solche Bedeutung nicht gesehen (BAG 26.01.2011, 8 AZR 18/10 Rn. 32 f.).
- EuGH, 08.07.2010 - C-246/09
Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
So erkennt der EuGH bspw. bei Ausschlussfristen das Interesse an Rechtssicherheit an, da mit solchen Fristen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird ( vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8 ).
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Die Zurechnung vom Wissen der Fa. T. GmbH vom Änderungsvertrag genügt ( BAG vom 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 ). - BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann ( st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28, DB 2011, 2385; 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12 ). - BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
In seinem Urteil vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10- führt der 8.Senat des BAG aus:. - EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
Temco
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist in der Richtlinie nicht vorgesehen, jedoch vom EuGH als sich nach nationalem Recht bestimmend anerkannt ( vgl. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 36 mwN, Slg. 2002, I-969 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 32 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 77/187 Nr . - BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Vier Jahre sind ein ausreichend langer Zeitraum, wie das BAG in mehreren Entscheidungen bestätigt hat (vgl. u.a. BAG a.a.O und BAG vom 02.04.2009 - 8 AZR 220/07). - BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08
Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz
Auszug aus ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (… st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28, DB 2011, 2385; 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12 ).
- LAG Thüringen, 27.05.2014 - 7 Sa 398/12 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 27.09.2012, 4 Ca 245/12, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichtes Gera vom 27.09.2012, 4 Ca 245/12 teilweise abzuändern und festzustellen, dass zwischen den Parteien über den 01.09.2007 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht.